Schutzziele

Erstes Schutzziel: Erhalt der Brandabschnitte

Gebäude-Einteilung in Brandabschnitte als Abschottung im Brandfall

Das Einteilen von Gebäuden in Brandabschnitte schützt nicht direkt betroffene Gebäudeteile für einen gewissen Zeitraum vor dem Übergreifen eines Brandes. Abschottungen erhalten die Brandabschnitte und begrenzen die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Diese baulichen Maßnahmen schützen Menschen und Sachwerte und ermöglichen Feuerwehren, durch Löschmaßnahmen das Übergreifen des Brandes auf weitere Gebäudeteile zu verhindern.

Funktion von Brandwänden

Brandwände sollen sicherstellen, dass ein Feuer nicht auf angrenzende Gebäude oder Gebäudeteile übergreifen kann. Auf diese Weise werden sogenannte Brandabschnitte gebildet. Die bauliche Ausführung dieser Brandwände (Baustoffe, Feuerwiderstandsklassen, Beanspruchungswerte) ist durch Bauordnungen und Normen geregelt.

Elektrische Leitungen und Rohre dürfen durch raumabschließende Wände und Decken nur dann hindurchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass dadurch keine Übertragung von Feuer und Rauch stattfinden kann. Abschottungssysteme versiegeln die für Installationen benötigten Decken- und Wanddurchbrüche zuverlässig gegen Feuer und Rauch.

Spezielle Anforderungen

Für Leitungsdurchführungen in Verbindung mit Abschottungen gelten u.a. folgende Anforderungen: 

  • Der Durchtritt von Feuer und Rauch muss verhindert werden.
  • Der Raumabschluss muss gewährleistet sein.
  • Auf der brandabgewandten Seite der Abschottung dürfen sich die Oberflächen von Kabeln, Leitungen, Rohren, Kabeltrag-Systemen und die Schottoberfläche nicht unzulässig erwärmen.

Abschottungssysteme versiegeln die für Installationen benötigten Decken- und Wanddurchbrüche zuverlässig gegen Feuer und Rauch.

Zweites Schutzziel: Sicherung von Fluchtwegen

Brandschutzdecken sichern Fluchtwege

Was ist ein Flucht- und Rettungsweg?

Nach den Bauordnungen müssen in Gebäuden Wege vorhanden sein, die nicht nur zur Erschließung des Gebäudes in vertikaler und horizontaler Richtung im Normalfall dienen, sondern auch im Brandfall eine Möglichkeit zur Rettung bieten. Es ist daher Pflicht, Gebäude mit mindestens einem baulichen Flucht- und Rettungsweg auszustatten. Je nach Gebäudeart können auch weitere bauliche Flucht- und Rettungswege erforderlich sein.

Zu diesen zählen:

  • notwendige Treppenräume (vertikale Erschließung)
  • Verbindungsräume zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie
  • notwendige Flure (horizontale Erschließung)

Es muss sichergestellt sein, dass diese Wege im Falle eines Brandes gefahrlos benutzt werden können, um ein Gebäude zu verlassen. Über die Evakuierung hinaus dienen die Flucht- und Rettungswege den örtlichen Feuerwehren auch als Angriffsweg.

Grundsätzlich gilt im Bereich von Flucht- und Rettungswegen, dass eine Installation keine zusätzliche Brandlast darstellen darf. Diese Forderung ist durch eine entsprechende Installationsart zu erfüllen: 

  • Unterputzinstallation
  • Installation in Brandschutzkanal-Systemen
  • Installation oberhalb abgehängter Brandschutzdecken
  • Verwendung nicht brennbarer Materialien
  • Verlegung von Leitungen mit verbessertem Verhalten im Brandfall

Bei ca. 95 Prozent aller Brandopfer ist eine Rauchvergiftung die Todesursache! Flucht- und Rettungswege sind im Brandfall die zentrale Lebensader des Gebäudes und müssen daher unter allen Umständen benutzbar bleiben!

Drittes Schutzziel: Funktionserhalt für elektrische Anlagen

Funktionserhalt von elektrischen Anlagen im Brandfall

Im Falle eines Brandes müssen Flucht- und Rettungswege nutzbar bleiben und wichtige technische Einrichtungen wie Notbeleuchtungen, Brandmeldesysteme, Rauchabzugsanlagen weiterhin funktionieren. Daher ist es zwingend erforderlich, die Stromversorgung für diese Systeme besonders abzusichern. Darüber hinaus sollen gewisse technische Anlagen die Feuerwehren bei der Brandbekämpfung über einen ausreichend langen Zeitraum unterstützen.

Wo ist der Funktionserhalt notwendig?
Für folgende Gebäude und Anlagen werden technische Einrichtungen mit Funktionserhalt gefordert:

  • Krankenhäuser
  • Hotels und Gaststätten
  • Hochhäuser
  • Versammlungsstätten
  • Geschäftshäuser
  • geschlossene Großgaragen
  • U-Bahn-Anlagen
  • chemische Industrie
  • Kraftwerke
  • Tunnel

Das liegt daran, dass diese Bauten regelmäßig von vielen Menschen frequentiert werden. Daraus ergibt sich ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Menschenansammlungen. Aber auch der Sach- und Umweltschutz muss bei gewissen Anlagen beachtet werden.

30 Minuten: Funktionserhalt für eine sichere Evakuierung und Rettung

Funktionserhalt in den ersten 30 Minuten zur Evakuierung

Die ersten 30 Minuten nach Ausbruch eines Feuers spielen eine wichtige Rolle. Damit das betroffene Gebäude zügig geräumt werden kann, muss der Funktionserhalt in dieser Zeit für folgende Einrichtungen sichergestellt sein: 

  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Personenaufzüge mit Brandfallsteuerung
  • Brandmeldeanlagen
  • Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen
  • Rauchabzugsanlagen
90 Minuten Funktionserhalt zur besseren Brandbekämpfung

90 Minuten: Funktionserhalt zur wirksamen Brandbekämpfung

Zur Unterstützung der Brandbekämpfung müssen bestimmte technische Einrichtungen auch 90 Minuten nach Ausbruch eines Feuers in einem Gebäude noch ausreichend mit Strom versorgt werden. Zu diesen Einrichtungen zählen: 

  • Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung
  • Maschinelle Rauchabzugsanlagen und Rauchschutz-Druckanlagen
  • Feuerwehraufzüge
  • Bettenaufzüge in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen