OBO-Produkte bieten zertifizierten Brandschutz

Jedes Bundesland hat seine eigenen Bauordnungen mit entsprechenden Bestimmungen zum Brandschutz. Diese technischen Baubestimmungen sind den Verwaltungsvorschriften der Bundesländer zu entnehmen.

Diese Bauordnungen schreiben vor, dass Bauprodukte und Bauarten für brandschutztechnische Anwendungen geeignet und verwendbar sein müssen. Die sogenannten "Verwendbarkeitsnachweise" definieren die Eignung und Verwendbarkeit und basieren auf durchgeführten Brandprüfungen, einer entsprechenden Klassifizierung der Systeme und daraus resultierenden Zertifikaten.

Prüf- und Klassifizierungsnormen

Abschottungssysteme werden nach der deutschen Norm DIN 4102 Teil 9 mit den Feuerwiderstandsklassen "S30" bis "S90" geprüft und zugelassen. Die Verwendbarkeitsnachweise sind "allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen" (abZ) beziehungsweise nach neuesten Landesbauordnungen sogenannte "allgemeine Bauartgenehmigungen" (aBG).

Während die deutsche Prüfnorm nicht nur die Prüfung an sich beschreibt, sondern auch die Klassifizierung werden diese Kriterien in den europäischen Normen getrennt voneinander betrachtet: Nach EN 1366 Teil 3 wird der Prüfaufbau errichtet und die Prüfung auf Basis der EN 1363 Teil 1 durchgeführt.

Prüfaufbau zur Brandprüfung mit diversen Abschottungen
Prüfaufbau mit diversen Abschottungen
Kabelanlage nach Brandprüfung
Bestandene Brandprüfung nach EN 1366-3

Die Prüfergebnisse werden anschließend gemäß EN 13501 Teil 2 klassifiziert. Dafür teilen sich die ermittelten Feuerwiderstandsklassen in den Raumabschluss ("E") und die Isolationswirkung ("I") auf. Daraus ergeben sich wiederum verschiedene Feuerwiderstandsklassen, wie zum Beispiel "EI90". Dabei steht "90" für die Zeit des Feuerwiderstands in Minuten (wie in der deutschen Kurzbezeichnung auch).

Der europäische Verwendbarkeitsnachweis hingegen ist eine "Europäische Technische Bewertung" des Bauprodukts. Das heißt, dass das jeweilige Bauprodukt in Verbindung mit weiteren Komponenten des Brandschutz-Systems zu einer Bauart zusammengefügt wird. In Deutschland wird in solch einem Fall zusätzlich gemäß deutschem Baurecht eine allgemeine Bauartgenehmigung benötigt.

Alle Abschottungs-Systeme von OBO Bettermann verfügen über diese jeweils nach Baurecht geforderten Verwendbarkeitsnachweise und sind damit für den Einbau und die Verwendung bei bundesweiten Bauvorhaben geeignet.

Brandschutzkanäle und Kabelanlagen für den elektrischen Funktionserhalt im Brandfall

Elektrischer Funktionserhalt ist für alle Bauwerke, in denen sich viele Menschen aufhalten, ein gesetzlich vorgeschriebenes Muss. Darunter fallen beispielsweise Krankenhäuser, Hotels, U-Bahn-Anlagen oder Tunnel.

Hier muss gewährleistet sein, dass sicherheitsrelevante elektrische Anlagen auch im Brandfall ohne Unterbrechungen weiter versorgt werden. Solche Installationen, ob Brandschutzkanäle oder Kabeltrag-Systeme, werden nach DIN 4102 Teil 12 geprüft und bewertet. Während der Brandprüfung dürfen weder elektrische Kurzschlüsse noch Leiterunterbrechungen auftreten.

Brandschutzkanäle schützen hier mittels ihrer "Verkleidung" die innen liegenden, verlegten Leitungen vor Feuer und sorgen so für deren elektrische Funktion. Mit Hilfe von Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt werden auf definierten Kabeltrag-Systemen oder innerhalb bestimmter Befestigungsmittel aus Stahl (beispielsweise in Form von Schellen oder Sammelhalterungen) speziell konstruierte Sicherheitskabel verlegt. Diese sichern dank einer chemischen Reaktion der verwendeten Isolierstoffe die elektrische Funktion bei offenem Feuer im Brandraum.

Die Klassifizierung nach DIN lautet "E30", "E60" und "E90". Hier steht das "E" für Elektrizität, die Zahl gibt erneut Aufschluss über die Zeit des Funktionserhalts. Die baurechtlichen Verwendbarkeitsnachweise der Systeme heißen "allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse“ (abP).

Praxisgerechter Aufbau einer Kabelanlage im Prüfofen
Praxisgerechter Aufbau einer Kabelanlage im Prüfofen
Blick in Prüfofen bei ca. 840 Grad Celsius
Blick in den Prüfofen bei ca. 840 Grad Celsius

Eine vergleichbare europäische Prüfnorm für derartige Kabelanlagen besteht derzeit noch nicht. Das Kurzzeichen für eine solche Klassifizierung ist gemäß EN 13501 jedoch bereits festgelegt. Es heißt "P" (Power). Das "E" für Funktionserhalt nach DIN wird allerdings des Öfteren gern mit dem europäischen "E" für Raumabschluss verwechselt. Hier ist besondere Vorsicht geboten! Die deutsche Norm wird in vielen europäischen Ländern jedoch als Basis akzeptiert.

Installationskanäle in Flucht- und Rettungswegen

Brandschutzkanäle schützen Flucht- und Rettungswege vor den Auswirkungen eines Kabelbrands. Sie "kapseln" die Brandlast der brennbaren Bestandteile der Elektroleitungen und sorgen dafür, dass bei einem Kabelbrand weder Feuer noch Rauch in die Fluchtwege gelangen können.

Damit bleiben Flucht- und Rettungswege im Brandfall für gefährdete Personen intakt und nutzbar. Die deutsche Prüfnorm ist die DIN 4102 Teil 11 mit den Klassifizierungen "I30" bis "I120".

Der Verwendbarkeitsnachweis kann ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis sein. Dieses wird für Konstruktionen aus formstabilen Brandschutzkanälen aus Plattenmaterial ausgestellt. Genauso kann der Nachweis aufgrund einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung erteilt werden, wenn die Funktion des Brandschutzkanals auf reaktiven Baustoffen basiert.

Beobachtungsraum mit Bandschutzkanälen zur Brandprüfung
Anordnung der Brandschutzkanäle im sog. Beobachtungsraum
Kabenkanal nach Brandprüfung
Nach Brandprüfung vollständig verschlossener Kanalquerschnitt

Europäisch vergleichbar sind Installationskanäle, die auf Basis der EN 1366 Teil 5 geprüft werden. Die Klassifizierungen dieser Kanäle heißen analog zu den Abschottungen gemäß EN 13501 Teil 2 "EI30" bis "EI120". Der baurechtliche Verwendbarkeitsnachweis ist abermals die "Europäische Technische Bewertung".

Brandschutz nur mit Verwendbarkeitsnachweis

OBO Bettermann stellt grundsätzlich sicher, dass die angebotenen Brandschutz-Systeme über gültige, den aktuellsten Normen entsprechende Klassifizierungen verfügen und mit den baurechtlich anerkannten Verwendbarkeitsnachweisen ausgestattet sind. Viele Systeme wurden nicht nur in Deutschland, sondern auch an Prüfinstituten im europäischen Ausland zertifiziert und die Verwendbarkeit und Eignung der Produkte nachgewiesen.

Damit gehen weder Planer noch Installateure ein Risiko ein. Denn die Abnahme der errichteten und verbauten Systeme ist dank der ausgestellten Zertifikate gewährleistet – die ordnungsgemäße und zulassungskonforme Installation allerdings vorausgesetzt.

Sollte es zu Abweichungen vom Verwendbarkeitsnachweis beim Einbau kommen, stehen unsere Experten für besondere Lösungen für Ihre persönliche Installationssituation mit Rat und Tat zur Seite. So sichert OBO jederzeit den geprüften und zulassungskonformen Einbau!

Weitere Informationen