Einbeziehung in Schutzmaßnahmen

Festlegungen für Schutzmaßnahmen

Senkrechte Leitungsführung an einer Wand

Flächig berührbare, metallische Teile dürfen auch im Fehlerfall nicht unter Spannung stehen. Aus diesem Grund ist es notwendig, entsprechende Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Diese sind in aktuell gültigen Normen festgelegt. Für die Herstellung der Leitungsführungs-Systeme ist die EN 50085-1 sowie die EN 50085-2-1 gültig, für die Installation selbst die Errichterbestimmungen ÖVE/ÖNORM E 8001-1 (Schutzmaßnahme gegen gefährliche Körperströme).

Unterschiedliche Installationsarten in der europäischen Norm

Montage des Deckels auf einen Kabelkanal

Die Europanorm EN 50085-1 berücksichtigt unterschiedliche Installationsarten, die in den verschiedenen Ländern innerhalb der EU angewendet werden. Während früher für Installationskanalsysteme nur Potentialausgleichsprüfungen vorgesehen waren, werden mittlerweile in den zitierten Bauteilnormen Schutzleiterfunktionen gefordert. Dies hängt damit zusammen, dass in einzelnen Ländern basisisolierte Leitungen in Kanälen verlegt werden dürfen.

Alle metallischen Komponenten müssen einbezogen werden

Verbindung von zwei Kabelkanälen

Die EN 50085-1 fordert: Es müssen sämtliche metallischen Komponenten in die Schutzmaßnahmen einbezogen werden können. Die entsprechenden Prüfungen sind von den Herstellern durchzuführen und zu dokumentieren. Die OBO Installationskanäle sind darüber hinaus durch eine externe Prüfstelle - den VDE - getestet und zertifiziert.

Prüfung der Wirksamkeit durch den Installateur

Der Errichter (Installateur) muss die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen entsprechend der ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 nach der Fertigstellung prüfen. Das Anzugsmoment der Kontaktschrauben an den Erdungsklemmen und die ordnungsgemäße Montage der Kupplungen sind sicherzustellen.

Durchgehende Schutzmaßnahmen

Bei einer Unterbrechung des Kanals an Wanddurchführungen ist eine Weiterführung der Schutzmaßnahme vorgeschrieben, da der Kanal in diesem Fall ein fremdes, leitfähiges Teil darstellt, das sich raumübergreifend durch verschiedene Bereiche eines Gebäudes ausdehnt. 
Bei Geräteeinbaukanälen aus Aluminium wird die Verbindung zwischen den Unterteilen mithilfe der Kupplung sichergestellt. Die Kanaloberteile verbinden sich selbstkontaktierend sowohl untereinander als auch mit dem Geräteeinbaukanal. Hierdurch wird eine durchgehende Schutzmaßnahme ohne zusätzlichen Verdrahtungsaufwand gewährleistet. 
Im Bereich der LKM Leitungsführungskanäle Metall ergibt sich eine Verbindung zwischen dem Ober- und Unterteil ohne eine zusätzliche Erdungsleitung. Die Verbindung zwischen den Unterteilen erfolgt über die Stoßstellenverbinder. Wichtig: Pulverbeschichtete Metalloberteile zählen nicht zur Gemischtbauweise und gelten daher nicht als isolierend! Sie sind somit in die Schutzmaßnahmen einzubeziehen. Die Trennstege aus Stahlblech sind selbstkontaktierend. Auch unter dem Gesichtspunkt der kapazitiven Kopplung und der möglichen statischen Aufladungen ist eine Einbeziehung metallener Geräteeinbau-Kanaloberteile in die Schutzleiterfunktion vorzusehen. Durch diese Schirmungsmaßnahme wird Elektrosmog reduziert und generell ein verbesserter EMV-Schutz erzielt. Schutzleiterverbindungen sind dauerhaft herzustellen. Bei einer Veränderung des Systems, z. B. bei nachträglichen Installationen, ist es wichtig, den Erhalt der Schutzfunktionen sicherzustellen.