Trittschall

Montage eines Unterflur-Systems

Die Unterflur-Systeme von OBO sind u. a. für den Einbau in schwimmende Nassestriche vorgesehen. Üblicherweise bestehen Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung sowohl bei vertikaler Schallübertragung, d. h. von Geschoss zu Geschoss, als auch bei horizontaler Schallübertragung, d. h. von nebeneinander liegenden Räumen.

Da die Unterflur-Systeme auch unter Trennwänden hindurchgeführt werden, besteht regelmäßig die Fragestellung nach dem Einfluss des Systems auf die Schallübertragung. Diese Einflüsse sind für die Kanalsysteme EÜK, OKA, OKB sowie Bodentanks UDHOME 4 in qualifizierten Prüfungen zur Luft- und Trittschallübertragung mit dem Prüfinstitut MÜLLER-BBM GmbH in Planegg/München bewertet worden.

Für Bürogebäude ist zu unterscheiden zwischen den baurechtlich verbindlichen Anforderungen nach DIN 4109 [4], die in Bezug auf die Luft- und Trittschalldämmung zwischen fremden Nutzungsbereichen heranzuziehen ist, und zwischen den Empfehlungen für den Luft- und Trittschallschutz im eigenen Bürobereich, z. B. nach Beiblatt 2 zu DIN 4109 [4] oder der VDI-Richtlinie 2569 [5]. Die VDI-Richtlinie 2569 wird derzeit überarbeitet.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen der DIN 4109 [4] und die Empfehlungen gemäß Beiblatt 2 zu DIN 4109 zusammengefasst.

Bauteil

Bewertetes Schalldämm-Maß
R'w in dB nach DIN 4109 
und Beiblatt 2 zu DIN 4109

Bewertetes Schalldämm-Maß
R'w in dB nach DIN 4109 
und Beiblatt 2 zu DIN 4109

 

Decken

   

Trenndecken innerhalb eigener Nutzungsbereiche

52…55

46…53

Trenndecken zwischen fremden Nutzungsbereichen
(baurechtliche Anforderung)

54…55

53

Wände¹

   

Wände zwischen Räumen mit üblicher Bürotätigkeit 
bzw. zwischen Fluren und solchen Räumen

37…42

-

Wände zwischen Unterrichtsräumen u. ä. und 
zwischen Fluren und solchen Räumen

47

-

Wände von Räumen für konzentrierte geistige 
Tätigkeiten oder zur Behandlung vertraulicher 
Angelegenheiten bzw. Wände zwischen Fluren 
und solchen Räumen

45…52

-

Türen²

   

Türen in Flurtrennwänden von Räumen mit 
üblicher Bürotätigkeit

27

-

Türen in Flurtrennwänden von Schulungsräumen

32

-

Türen in Flurtrennwänden von Räumen mit für 
konzentrierte geistige Tätigkeit oder zur Behandlung
vertraulicher Angelegenheiten

37

-

¹ Ohne Berücksichtigung von Türen.
² Bei Türen gilt das bewertete Schalldämm-Maß erf. Rw als Wert für die Schalldämmung bei alleiniger 
Übertragung durch die Tür im funktionsfähigen, eingebauten Zustand.