Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereiche

Unterteilung von Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre

Die ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (auch inoffiziell als „ATEX 137“ bezeichnet, wegen des relevanten Art. 137 des EG-Vertrages) definiert die Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können. Diese Richtlinie teilt Bereiche mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen ein:

 

Zoneneinteilung der Gerätegruppe II (Übertage)

Explosionsfähige Gasatmosphäre, Zoneneinteilung nach DIN EN 60079-10

Explosionsfähige Staub-Luft-Gemische, Zoneneinteilung nach DIN EN 61214-10

Zone 0

Zone 20

Bereich, in dem ständig, langzeitig oder häufig eine explosionsfähige Atmosphäre aus Gas vorhanden ist.

Bereich, in dem ständig, langzeitig oder häufig eine explosionsfähige Atmosphäre aus Staub/Luft vorhanden ist.

Zone 1

Zone 21

Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus Gas bei normalem Betrieb gelegentlich auftritt.

Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus Staub/Luft bei normalem Betrieb gelegentlich auftritt.

Zone 2

Zone 22

Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus Gas bei normalem Betrieb selten oder kurzzeitig auftritt.

Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus Staub/Luft bei normalem Betrieb selten oder kurzzeitig auftritt.