Blitzschutzklassen

Blitzschutzklassen und Einteilung

Vor Beginn der Planung eines Blitzschutz-Systems muss das zu schützende Objekt in eine von drei Blitzschutzklassen eingeordnet werden. Dabei ist die Wirksamkeit in der Blitzschutzklasse I mit 98 Prozent am höchsten und in der Blitzschutzklasse III mit 88 Prozent am niedrigsten definiert (siehe Tabelle Gefährdungsparameter). Der Aufwand zum Errichten eines Blitzschutz-Systems (z. B. notwendiger Schutzwinkel, Abstände von Maschen und Ableitungen) ist bei Anlagen der Blitzschutzklasse I höher als bei Systemen der Blitzschutzklasse III.

ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 Beiblatt 2

Die erforderliche Blitzschutzklasse wird durch Abschätzen des Schadensrisikos nach ÖVE/ÖNORM EN 62305-2 ermittelt, soweit sie nicht durch Vorschriften festgelegt ist. Eine weitere Möglichkeit zum Bestimmen der Blitzschutzklasse bietet das Beiblatt 2 der ÖVE/ÖNORM EN 62305-3.

Weitere Infos erhalten Sie unter www.ove.at, über den OBO Kundenservice 01 / 616 75 70 oder unter www.obo.at.

Gefährdungsparameter in Abhängigkeit der Blitzschutzklassen

Blitzschutzklasse

Blitzstromscheitelwert min.

Blitzstromscheitelwert max.

Einfangwahrscheinlichkeit

I

3 kA

200 kA

98 %

II

5 kA

150 kA

95 %

III

10 kA

100 kA

88 %

Blitzschutzklassen in Anlehnung an ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 Beiblatt 2

Einsatzbereich

Blitzschutzklasse

OP-Bereiche, Intensivstationen

I

Sendeanlagen, Radarstationen, Windkraftanlagen

I

Explosionsgefährdete Bereiche der Zone 0 oder Zone 20

I

Gebäude über 28m Gesamthöhe

II

Schutzhütten, Almhütten

II

Gebäude über 1000 Personen

II

Thermenbetriebe, Hallenbäder

II

Seilbahnstationen

II

Wohnobjekte/Wohnanlagen, Büros

III

Öffentliche Gebäude, Garagen, Parkhäuser

III

Pensionen, Gasthäuser, Gastronomie, Hotels für höchstens 1000 Personen

III

Lagerbereiche, Photovoltaikanlagen

III

Auszüge aus der Tabelle 1: Zuordnung der Mindestblitzschutzklasse und des maximalen Prüfintervalls in Abhängigkeit der Gebäudeart und deren Nutzung
Die Risikoanalyse gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-2 deckt neben dem hier behandelten "Schutz von baulichen Anlagen und Personen" auch weitere Risikokomponenten, wie z.B. wirtschaftliche Schäden, Ausfall von Dienstleistungen und kulturelle Werte ab und kann somit aus diesen Gründen gegebenenfalls auch höhere Blitzschutzklassen liefern.